AGB
Verehrter Übernachtungsgast, diese Übernachtungsbedingungen und Hinweise regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen dem Übernachtenden und uns, der HOGASPORT Hotel-,
Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH, Geschäftsbereich
Übernachtung. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung
erkennen Sie diese Übernachtungsbedingungen an.
1. Leistungen / Preise
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus,
dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird. Die im Katalog angegebenen
Leistungen / Preise sind als Endpreise zu verstehen. Nebenabreden, die den
Leistungsinhalt erweitern sind nur bei unserer Bestätigung verbindlich.
2. Anmeldung / Zahlung
Die Übernachtungsanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines
Übernachtungsvertrages. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen
hat. Der Übernachtungsvertrag kommt mit der Übernachtungsbestätigung der
HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH zustande.
Die Zahlung des Reisepreise hat spätestens nach Rechungserstellung zu erfolgen.
3. Rücktritt
Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Übernachtungsbeginn von der Buchung zurücktreten, dies sollte
in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Die HOGASPORT Hotel-, Gastronomieund
Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH kann als Ersatz für getroffene
Übernachtungsvorkehrungen und für seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen.
Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten
– unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen
ermittelten – Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Übernachtungspreises):
- bis zum 31. Tag vor Reise/Übernachtungsantritt 10 %, mindestens EURO 15,00
– bis zum 21. Tag vor Reise/Übernachtungsantritt 20 %
– bis zum 11. Tag vor Reise/Übernachtungsantritt 40 %
– bis zum 3. Tag vor Reise/Übernachtungsantritt 80 %
– danach 90 %
Bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10 %.
Rücktritt durch die HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-
Betriebsgesellschaft mbH
Die HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH kann
bis drei Wochen vor Antritt von der Buchung zurücktreten.
4. Mitwirkungspflicht, Mängelanzeigen
Der Übernachtende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Veranstalter verpflichtet.
Soweit evtl. Störungen auftreten, sollte der Übernachtende sich zunächst an den
Leistungsträger wenden. Wird nicht abgeholfen so ist die Geschäftsleitung zu
verständigen. Wir helfen gerne. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein oder
nachträglich, so sind auch wir nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf
Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht
von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso
setzt Selbsthilfe oder eine Kündigung des Vertrages durch den Übernachtenden im Fall
einer erheblichen Beeinträchtigung der Übernachtung nach § 651 e BGB voraus, daß dem
Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die
Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Übernachtenden gerechtfertigt ist.
5. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Evtl. Ansprüche sind innerhalb einer Frist
von einem Monat ab dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende bei der
HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH
anzumelden. Verjährung tritt mit Ablauf von 6 Monaten nach dem vertraglich
vorgesehenen Übernachtungsende ein; sie wird durch eine rechtzeitige
Anspruchsmeldung gehemmt.
6. Schadensersatzpflicht
Für etwaige Schäden aller Art, die der übernachtende Gast verschuldet, ist der Gast
schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch für etwaige Forderungen bei Schäden, die ein
Weitervermieten in der Folgezeit für das angemietete Zimmer unmöglich machen.
( z.B. Rauchen in einem Nichtraucherzimmer, Beschädigungen des Inventars – bis zum
Datum der Wiedervermietbarkeit des Zimmers )
7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dresden
8. Veranstalter
HOGASPORT
Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten- Betriebsgesellschaft mbH
Hotel Sportwelt
Am Sandberg 2
D-01454 Radeberg
Telefon: 0 35 28 / 4 88 00
Fax: 0 35 28 / 48 80 88
www.hotel-sportwelt.de
gast@hotel-sportwelt.de
